Der Hinweis der Steuerkommission D., der Rekurrent habe in der Einsprache erstmals geltend gemacht, er habe das Grundstück in der Absicht, sie an seine Kinder weiter zu geben, gekauft, ist klar aktenwidrig. Bereits in einem Schreiben vom 14. Mai 1998 an den damals zuständigen Steuerkommissär betreffend der Zuordnung der Liegenschaft X. zum Geschäfts- oder Privatvermögen wurde vom Rekurrenten die geltend gemachte Absicht dargelegt.