2.1. Der Rekurrent ist selbständig erwerbstätiger Elektroinstallateur. Im Jahr 1980 hat er das Grundstück GB D. Parz. X erworben. Darauf erstellte er in den Jahren 1998/99 ein Einfamilienhaus. Mit Kaufvertrag vom 23. Dezember 2000 veräusserte der Rekurrent die Liegenschaft (…) an seinen Sohn und seine Schwiegertochter. (…) 3. 3.1. Das Verwaltungsgericht unterscheidet zwischen Liegenschaftenhändlern im engeren und Liegenschaftenhändlern im weiteren Sinne und führt dazu folgendes aus (AGVE 1999 S. 169; VGE vom 23. August 2007 in Sachen KStA/P.G.): "bb)