2. 2.1. F.M. hat mit öffentlicher Urkunde vom 12. März 2002 unter dem Namen „Stiftung F.M.“ eine Familienstiftung im Sinne von Art. 335 ZGB errichtet. Der Zweck der Stiftung ist in Art. 2 der Stiftungsurkunde wie folgt umschrieben: „Die Stiftung bezweckt in erster Linie Erhalt und Pflege des durch den Stifter aus dem Nachlass seiner Eltern und seines Bruders L. übernommenen sowie in die Stiftung einzubringenden landwirtschaftlichen Grundstücke im Gemeindebann S..