Wenn aber Geschwister während mindestens 5 Jahren in Wohngemeinschaft gelebt haben, ist auch bei ihnen die Klasse 1 anzuwenden. Einen ausdrücklichen gesetzlichen Vorbehalt braucht es dazu nicht, weil eine Besteuerung in Anwendung der Klasse 2 immer nur dann erfolgt, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung der günstigeren Klasse 1 nicht erfüllt sind. Die Anwendung der Klassen 1 - 3 ist stufenweise zu prüfen. Aus dem Umstand, dass die Geschwister ohne Vorbehalt der Klasse 2 zugeteilt sind, kann daher für die Beurteilung der vorliegend streitigen Frage (vgl. Ziff. 3.1.2.) nichts abgeleitet werden.