Dies hatte zur Folge, dass nur noch begünstigte Geschwister und Grosseltern in der Klasse 2 verblieben. Damit stellt sich die Frage, ob die Geschwister auch unter die in die Klasse 1 eingeteilten Wohngemeinschaften fallen können, wenn die diesbezüglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu kann den Materialien, soweit ersichtlich, nichts entnommen werden. Nach der Auffassung des StRG kommt die Klasse 2 bei Geschwistern nur dann zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen einer der Klasse 1 zugeteilten Wohngemeinschaft nicht erfüllt sind. Wenn aber Geschwister während mindestens 5 Jahren in Wohngemeinschaft gelebt haben, ist auch bei ihnen die Klasse 1 anzuwenden.