Im Laufe der Beratungen erfolgte eine Reduktion von 5 auf 3 Klassen und die Wohngemeinschaften wurden neu, entsprechend den Eltern, unter gleichzeitiger Reduktion der Mindestdauer von sieben auf fünf Jahre in die Klasse 1 eingeteilt (Nichtständige Kommission Nr. 07 „Steuergesetz“ 17. Sitzung vom 9. November 1998, S. 321). Die neue Einreihung diente der Besserstellung der Wohngemeinschaften (vgl. Protokoll der Sitzung des Grossen Rates vom 15. Dezember 1998, Votum Dr. Rudolf Rohr zu § 146). Dies hatte zur Folge, dass nur noch begünstigte Geschwister und Grosseltern in der Klasse 2 verblieben.