69 Verkehrswert eines Grundstückes (§ 12 VBG). - Wird ein Grundstück im Konkursverfahren erworben, muss von besonderen Verhältnissen gesprochen werden und der Kaufpreis kann nicht als Verkehrswert des Grundstückes gelten. 20. September 2007 in Sachen B. + A.K., 3-RV.2006.108 Aus den Erwägungen