Die von F.M. anlässlich der Stiftungserrichtung vorgenommene Widmung stellt unzweifelhaft einen Vermögensanfall an eine Stiftung im Sinne dieser Bestimmung dar. Da gemäss Art. 2 der Stiftungsurkunde als Destinäre einzig die Kinder von F.M. und deren Nachkommen in Betracht kommen, Vermögensanfälle von F.M. an seine Nachkommen (worunter auch seine Enkel fallen) aber gemäss § 142 Abs. 3 StG steuerfrei sind, ist die Widmung der beiden Grundstücke anlässlich der Errichtung der Stiftung F.M. schenkungssteuerfrei. 272 Steuerrekursgericht 2007