Die Art und Weise der Bewirtschaftung hat sich nach den jeweiligen ökologischen Erfordernissen zu richten. In zweiter Linie verfolgt die Stiftung den Zweck, das berufliche Fortkommen meiner Kinder und ihrer Nachkommen zu fördern, in dem hiefür Beiträge aus dem Ertrag des Stiftungsvermögens fliessen zur permanenten Weiter- und Fortbildung im Berufe durch Schulen, Kurse, Literatur, Seminare und Studienreisen.“ 2.2. F.M. hat mit Handänderungsvertrag vom 12. März 2002 der „Stiftung F.M.“ die Grundstücke GB S. Nr. 593, Plan 37, Parzelle 486, 96.82 a Wald, sowie GB S. Nr. 595, Plan 36, Parzelle 521, 290.04 a Wald, ohne Entgelt gewidmet.