Erhalt und Pflege des durch den Stifter aus dem Nachlass seiner Eltern und seines Bruders L. übernommenen sowie in die Stiftung einzubringenden landwirtschaftlichen Grundstücke im Gemeindebann S.. Die Stiftung respektiert damit den Willen der Erblasser, der darin besteht, diese Grundstücke im Familienbesitz zu belassen, solange der Ertrag aus dem Stiftungsvermögen den Bewirtschaftungsund Verwaltungsaufwand zu decken vermag. Die Art und Weise der Bewirtschaftung hat sich nach den jeweiligen ökologischen Erfordernissen zu richten.