Indes hat der Rekurrent wenigstens auf den WIR-Beträ- gen konsequent mit einem Einschlag von 40 % gerechnet. Dies wurde denn auch von der Steuerkommission L. nicht korrigiert. 3.4. Nach Ansicht des Steuerrekursgerichtes ist aufgrund der vorstehenden Überlegungen im vorliegenden Fall der Einschlag von 242 Steuerrekursgericht 2007