3. 3.1. Nach den Geschäftsbedingungen der WIR-Genossenschaft besitzt WIR-Geld die volle Kaufkraft, und ein Minderwert gegenüber Währungsgeld wird verneint. Obschon an sich nicht gestattet, wird mit sog. WIR-Checks beträchtlicher Handel getrieben. Angesichts der doch beschränkten Verwendbarkeit von WIR-Guthaben ist aber anerkannt, dass bei ihrem Verkauf zur Beschaffung von Bargeld mit einem Einschlag von 25 bis 30 % zu rechnen ist (AGVE 1970 S. 284; VGE vom 19. Dezember 2002 in Sachen A. + B.B.).