und nur ein Einschlag von 25 % akzeptiert werden. Was darüber hinausgehe, sei nicht geschäftsmässig begründet. 2.3. Der Rekurrent führt aus, die Annahme von WIR-Checks garantiere ihm einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz. Sein Bruder ermögliche ihm dies, indem er ihm das WIR-Geld mit einem Einschlag von 40 % abkaufe. Aus diesem Geschäft erleide er keinen Verlust, da der Kaufpreis bei der Bezahlung mit WIR entsprechend um 40 % nach oben korrigiert werde. Zudem sei die Frage, ob er auch bei einem unabhängigen Dritten einen Einschlag von 40 % akzeptieren würde, fehl am Platz, da nicht einzusehen sei, weshalb er seinem Bruder ein „Geschenk“ machen solle. 3. 3.1.