2007 Kantonale Steuern 239 I. Kantonale Steuern A. Steuergesetz (StG) vom 15. Dezember 1998 61 Gewinnungskosten des selbstständig Erwerbtätigen (§ 36 Abs. 1 StG). - Der steuerlich zu anerkennende Einschlag beim Verkauf von WIR- Guthaben ist aufgrund des konkreten Einzelfalles zu ermitteln. Vorliegend ist der beim Verkauf gewährte Einschlag von 40 % angesichts des hohen verkauften Betrages und der konsequenten Behandlung des WIR-Geldes in der Buchhaltung angemessen. 23. August 2007 in Sachen E. + P.O., 3-RV.2006.148