Die vom Bundesamt für Landwirtschaft und vom Bundesamt für Landestopographie erfolgte generelle Bestätigung der von der Abteilung Landwirtschaft angewandten Überprüfungsmethode entbindet die Landwirtschaftliche Rekurskommission nicht davon, unter Beizug einer Fachperson zu prüfen, ob die Flächen im vorliegenden Fall korrekt ermittelt wurden oder nicht. Der Fachbericht der (…) AG vom 3. April 2006 (…) ermittelte im fraglichen Gebiet eine beitragsberechtigte Fläche von insgesamt 291,90 Aren. Die Landwirtschaftliche Rekurskommission sieht keinen Grund, von diesem Ergebnis des Fachberichtes abzuweichen. (…) 2.4.2. Gemäss Art.