2.3.1. (…) Die Abteilung Landwirtschaft führt an, sie überprüfe die Flächen mit Hilfe des geographischen Informationssystems (GIS) und unter Beizug der Grundbuchdaten; das Bundesamt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Landestopographie hätten die Korrektheit dieser Methode attestiert. (…) 2.3.2. Die vom Bundesamt für Landwirtschaft und vom Bundesamt für Landestopographie erfolgte generelle Bestätigung der von der Abteilung Landwirtschaft angewandten Überprüfungsmethode entbindet die Landwirtschaftliche Rekurskommission nicht davon, unter Beizug einer Fachperson zu prüfen, ob die Flächen im vorliegenden Fall korrekt ermittelt wurden oder nicht.