Die Rekurrenten mussten gemäss der dargelegten Rechtsprechung 1 ¾ Jahre nach der Einreichung der Steuererklärung 2003 also nicht damit rechnen, dass die Zustellung der Veranlagungsverfügung bevorsteht und daher die Post regelmässig(er) abholen bzw. abholen lassen. Die Einsprachefrist wurde unter den vorliegenden Umständen erst durch die tatsächliche Zustellung bzw. Kenntnisnahme der definitiven Steuerveranlagung 2003 ausgelöst (RGE vom 21. April 2005 in Sachen J.I.). Landwirtschaftliche Rekurskommission 2006 Direktzahlungen 317 I. Direktzahlungen