4.2. Die Rekurrenten haben die Steuererklärung 2003 am 20. April 2004 beim Gemeindesteueramt O. eingereicht. Bis zum Versand der definitiven Steuerveranlagung 2003 vom 19. Januar 2006 hat sich die Vorinstanz mit keiner verfahrensbezogenen Handlung an die Rekurrenten gerichtet. Innert der Jahresfrist liegt einzig das an den Rekurrenten gerichtete Schreiben der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden vom 11. Oktober 2004.