Weil die vom Sohn des Rekurrenten bezahlte Miete von Fr. 4'560.-- lediglich 1/3 des Eigenmietwertes von Fr. 13'597.-- beträgt, ist gemäss der dargelegten bundesgerichtlichen Rechtsprechung eine Steuerumgehung zu vermuten. Der von den Rekurrenten dagegen vorgebrachte Einwand, ihr Sohn sei auf eine finanzielle Unterstützung angewiesen, weil er seit einem schweren Autounfall körperlich behindert sei und seine Einkünfte daher weit unter dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum liegen, vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern.