Die Umstände, unter welchen die ersatzbeschaffte Liegenschaft erworben wurde, dürfen keine Rolle spielen. Hätte der Gesetzgeber bei einer Reinvestition des Verkaufserlöses in eine Liegenschaft, welche im Rahmen einer steueraufschiebenden Veräusserung gemäss § 97 StG erworben wurde, einen Steueraufschub infolge Ersatzbeschaffung ausschliessen wollen, hätte er dies im Gesetz expli- 2006 Kantonale Steuern 309