BStPra XVIII S. 102). 3.2 Das Programm „FinaPlus“ berechnete die Distanzen zwischen zwei hypothetischen Zentren von Ortschaften, ohne Berücksichtigung der konkreten Strasse oder gar Hausnummer der steuerpflichtigen Person. Das Verwaltungsgericht hat diese Berechnung von „Ort zu Ort“ geschützt (VGE vom 2. März 2006 in Sachen V. + R.D.). Beim Programm „TwixRoute“ ist es möglich, die genauen Adressen einzugeben und so die Distanzen und Fahrzeiten zwischen Arbeits- und Wohnort von „Tür zu Tür“ zu berechnen. Aufgrund dieser Möglichkeit erscheint es dem Steuerrekursgericht angezeigt, die Fahrtkosten künftig von „Tür zu Tür“ zu berechnen.