Zudem sei in Erfahrung gebracht worden, dass im Laufe des Jahres 2006 von der Schweizerischen Steuerkonferenz zu Handen der Kantone eine Praxisempfehlung verabschiedet werden soll, die sich mit der vorliegenden Problematik befasse. Demnach sollen die Prämien für die freiwilligen UVG-Ver- sicherungen von Betriebsinhabern als geschäftsmässig begründete Aufwendungen zum Abzug zugelassen werden. Damit werde dem in VGE vom 16. Dezember 2004 angesprochenen Rechtsgleichheitsgedanken Rechnung getragen. Es wird daher die Gutheissung des Rekurses beantragt. 3. 3.1.