Wie sich im folgenden zeigt, kann diese Frage aber vorliegend offen bleiben.“ 2.5. Der Rechtsdienst des Kantonalen Steueramtes hält in der Vernehmlassung fest, die zitierte Stelle im Merkblatt „Besteuerung freie Vorsorge Säule 3b“ zeige die aktuelle Praxis des Kantonalen Steueramtes in korrekter Weise auf. Zudem sei in Erfahrung gebracht worden, dass im Laufe des Jahres 2006 von der Schweizerischen Steuerkonferenz zu Handen der Kantone eine Praxisempfehlung verabschiedet werden soll, die sich mit der vorliegenden Problematik befasse.