Das Verwaltungsgericht hat sich zuletzt mit VGE vom 16. Dezember 2004 in Sachen R. + M.G. (= AGVE 2004 S. 124) zur Abzugsfähigkeit von Unfallversicherungsprämien als Geschäftsaufwand durch selbstständig Erwerbende geäussert: „b) Weshalb der Anspruch auf rechtsgleiche Behandlung (Art. 8 Abs. 1 BV) dazu führen soll, dass die Unfallversicherungsprämien von Selbstständigerwerbenden vollumfänglich zum Abzug zuzulassen sind, wird durch die Befürworter nicht eingehend begründet, sondern einzig auf die bereits erwähnte Publikation „Harmonisierung des Unternehmenssteuerrechts“ gestützt. Eine so weit gehende Abzugsmöglichkeit ist abzulehnen.