mien für die freiwillige Unfallversicherung eines selbstständig Erwerbenden in dem Umfang als Geschäftsaufwand zum Abzug zulassen wollen, in dem dieser für die Prämien seiner Arbeitnehmer aufkommt; im Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, a.a.O., § 40 StG N 125 wird ausgeführt, UVG-Prämien selbstständig erwerbender Personen seien steuerlich absetzbar, dagegen würden Krankentaggeldversicherungszahlungen steuerlich aufgerechnet. Dabei wird auf den RGE vom 26. September 2002 in Sachen A. + G.W. verwiesen.