" 3.3.3. Zum vorliegend zu beurteilenden Themenkreis lassen sich nur wenige publizierte Urteile finden. So hat beispielsweise das Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden im Entscheid vom 20. April 2006 (VVGE 2005 und 2006 Nr. 37, S. 134) das Folgende ausgeführt: "2.e) aa) Aus der von der Beschwerdeführerin eingereichten definitiven Veranlagungsverfügung Kantons- und Gemeindesteuern 1995/1996 ergibt sich, dass ihr Sohn V. offenbar im Sommer 1995 seine Lehre als Mechaniker abgeschlossen hat. Aus der Kopie des Dienstbüchleins von V. wird ersichtlich, dass er vom 10. Juli bis zum 20. Oktober 1995 die Rekrutenschule absolvierte.