3.3.2.3. Der "Kommunikationsplattform für Steuern des Kantons St. Gallen" kann das Folgende entnommen werden ("2.6 Schulische oder berufliche Ausbildung"): "Eine kurzfristige Pause in der Ausbildung wegen Krankheit, für Militärdienst (Rekrutenschule usw.), Lehrstellensuche oder Auslandaufenthalt, wie es bei jungen Leuten häufig vorkommt, lässt die Ausbildungsphase nicht abreissen. Vorausgesetzt wird, dass nach dem Time-out die Ausbildung fortgesetzt wird (SGE 2008 Nr. 2). Das ist z.B. der Fall, wenn nach der Matura die Zeit bis zum Studienbeginn an einer Universität überbrückt wird. Dabei kann das Kind temporär auch einer Erwerbstätigkeit nachgehen.