Es fehlen auch jegliche Ausführungen zum Thema "Unterbruch der Ausbildung". Daher ist im Folgenden die dazu ergangene Rechtsprechung und Literatur herbeizuziehen. 3.3.2. 3.3.2.1. Gemäss der in der Literatur vertretenen Auffassung steht ein Kind auch dann noch in der (beruflichen) Ausbildung, wenn es den eigentlichen Ausbildungsgang vorübergehend unterbrochen hat. Der Unterbruch darf jedoch nicht grösseren Umfangs sein und sollte 242 Steuerrekursgericht 2012