2. Es werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: den Gesuchsteller Mitteilung an: das Kantonale Steueramt (mit Kopie des Revisionsgesuches vom 18. Februar 2022) den Gemeinderat Q. (2; Gemeinderat und Finanzverwaltung; eingeschrieben mit Kopie des Revisionsgesuches vom 18. Februar 2022) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten