Urteil des Bundesgerichts vom 17. Juli 2007 [1C_138/2007]; Locher, Kommentar zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, III. Teil, Art. 102–222 DBG, Basel 2015, Art. 167g DBG N 11). Ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nicht zulässig bzw. sind deren Voraussetzungen nicht erfüllt, steht die subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht zur Verfügung, womit die Verletzung von verfassungsmässigen Rechten gerügt werden kann (Art. 113 ff. BGG). - 10 - Der Präsident erkennt: 1. Das Gesuch um Revision des Urteils des Einzelrichters des Spezialverwaltungsgerichtes vom 4. November 2021 wird abgewiesen