3. An diesem Ergebnis ändern die nach Einreichung des Revisionsgesuches in Kopie an das Spezialverwaltungsgericht gesandten E-Mails nichts, zumal sie – wie ausgeführt – das Spezialverwaltungsgericht als Adressaten nur im "Cc" nennen und offensichtlich nicht das vorliegende Revisionsgesuch betreffen. Hinzu kommt, dass die Verfahren vor dem Spezialverwaltungsgericht "schriftlich" sind. Fax-Eingaben oder Eingaben per E-Mail sind grundsätzlich nicht geeignet, dem Erfordernis der Schriftlichkeit zu genügen.