Ich bin lediglich dem rechtskräftigen Urteil des Gerichts gefolgt, nach welchem einer Zahlungserleichterung = Stundung eben gar nicht möglich ist. Wenn ich keine Pflicht hatte die Dokumente für diesen Zweck (Stundung) einzureichen, dann konnte ich auch keine 'Mitwirkungspflicht' verletzen. Das ist ein sogenannter NEUER ALTER Umstand, denn das Gericht war beim Lesen nicht ausreichend konzentriert, so dass diese völlige Verwechslung der Begriffe Ihnen entgangen is., Eine Stundung ist nun mal etwas ganz anderes als ein Steuererlass. Das Spezialverwaltungsgericht hätte also meinen Rekurs am 4. November 2021 zu 100% gutheissen müssen.