Das grösste und das massgebende Problem ist aber, dass die Gemeindeverwaltung bei allen Entscheidungen und bei jedem Schriftwechsel ausnahmslos über 'Stundungsgesuch' spricht. Aus diesem Grund hatte ich zu keinem Zeitpunkt die Pflicht irgendwelche Dokumente zwecks 'materieller Prüfung für die Wiedererwägung eines Stundungsgesuches' der Gemeinde Q. einzureichen. Ich bin lediglich dem rechtskräftigen Urteil des Gerichts gefolgt, nach welchem einer Zahlungserleichterung = Stundung eben gar nicht möglich ist.