Zunächst muss festgehalten werden, dass Sie einerseits den Rekurs im Dispositiv des Urteils vom 13. Oktober 2020 abweisen und aber parallel den Fall an die Gemeinde zwecks 'Wiedererwägung' zurückweisen. Schon alleine das ist äusserst widersprüchlich, denn es ist rechtlich nicht nachvollziehbar, wenn der Rekurs einerseits abgelehnt aber gleichzeitig die 'Wiedererwägung' initiiert wird. Das ist per se ein Widerspruch, entweder kann ein Rekurs gutgeheissen oder abgewiesen werden nicht aber beides parallel.