2. Mit Schrieben vom 15. Februar 2022 (Postaufgabe am 17. Februar 2022) reichte der Gesuchsteller unter Beilage des am 13. Januar 2022 von Dr. med. B. ausgestellten Arbeitsunfähigkeitszeugnisses ein Revisionsgesuch ein mit dem Antrag: "Ich beantrage hiermit die Aufhebung des Urteils vom 4. November 2021 und die Gutheissung des Rekurses." Auf die Begründung wird – soweit erforderlich – in den Erwägungen eingegangen. 3. Auf die Einholung von Vernehmlassungen wurde verzichtet (§ 231 Abs. 4 StG und § 204 StG i.V.m. § 197 Abs. 4 StG und § 45 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG; SAR 271.200] vom 4. Dezember 2007).