Dies drückt sich auch in der Tatsache aus, dass die C. AG mittlerweile in Peking eine Repräsentationsbüro unter dem Namen H. Co. unterhält. Die Abrechnung der Spesen erfolgt seit Beginn des China Geschäftes 2007 immer so, dass die Kreditkartenabrechnungen als Belege verwendet wurden. Bei der Steuerrevision im Mai 2017 wurde diese Art des Spesennachweises nicht beanstandet, da die Spesen in China in der chinesischen Währung Renminbi anfallen (Beilage 2). Darum wurde die Umrechnung in Schweizer Franken über die Kreditkartenrechnung als vertretbar bewertet. Eine Änderung der Praxis stand deshalb nicht zur Diskussion.