Zu den Kleinausgaben lagen zwar Listen vor, aber die entsprechenden Belege fehlten. Zu den grösseren Ausgaben, insbesondere "Reisespesen China", lagen teilweise Kreditkartenabrechnungen vor, doch fehlten die Belege ebenfalls. Daher wurde der Privatanteil an Reisekosten auf CHF 10'000.00 pro Jahr geschätzt. Am 10. September 2020 meldete das KStA ZH der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die Ausrichtung von geldwerten Leistungen der C. AG an den Beschwerdeführer.