2. 2.1. Der Beschwerdeführer ist Gründer, Alleinaktionär, Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer der C. AG. Zudem ist er mit seiner Einzelfirma F. selbständig tätig. Das Kantonale Steueramt Zürich (KStA ZH) stellte im Rahmen seiner Buchprüfung vom 4. und 5. August 2020 betreffend die C. AG unter anderem fest, dass dem privaten Kontokorrent des Beschwerdeführers in den Jahren 2017 und 2018 Debitoren direkt gutgeschrieben worden seien, welche im Umsatz fehlen würden. Die fraglichen Rechnungen betrafen Zahlungen für Leistungen, welche von der C. AG in Rechnung gestellt wurden und auf deren Konto eingingen.