Antrag Der Pflichtige stellt den Antrag, dass die Verrechnungssteuer von CHF 71'511.65 vollumfänglich zurückzuerstatten ist, da die geldwerten Leistungen und die damit geschuldeten Steuern bezahlt worden sind. (…)" Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 7. Das Kantonale Steueramt und die Eidgenössische Steuerverwaltung beantragen die Abweisung der Beschwerde. 8. A. und B. haben eine Replik erstatten lassen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: