13. A. hat keine Replik erstatten lassen. -8- 14. 14.1. Mit Schreiben vom 15. April 2021 hat das Spezialverwaltungsgericht die Eidgenössische Steuerverwaltung um eine Stellungnahme zu verschiedenen Fragen ersucht. Sie kam dem Ersuchen mit Eingabe vom 7. September 2021 nach. 14.2. Das Kantonale Steueramt hat dazu keine Stellungnahme eingereicht. A. hat auf eine Stellungnahme verzichtet. 15. Am 16. Dezember 2021 hat das Spezialverwaltungsgericht die Angelegenheit ein erstes Mal beraten. 16. An der heutigen Sitzung des Spezialverwaltungsgerichts wurde der Fall entschieden. -9- Das Gericht zieht in Erwägung: