9. Gegen die Verfügung vom 28. März 2019 erhob A. mit Schreiben vom 23. März (recte: April) 2019 Einsprache. Sie beantragte die Aufhebung der Verfügung und dass für den gesamten Betrag B. haftbar gemacht werde. 10. Mit Entscheid betreffend "Rückerstattung Verrechnungssteuer 2014" vom 7. Juni 2019 wies das Kantonale Steueramt, Rechtsdienst, die Einsprache ab und verpflichtete A., den ausstehenden Betrag von CHF 10'435.00 an das Kantonale Steueramt zurückzuzahlen.