Noch einmal teile ich Ihnen mit, dass ich über kein ausreichendes Vermögen verfüge und meinen Lebensunterhalt gerade so bestreiten kann. Die Rückzahlung einer Schuld, die notabene meinen Mann betrifft, wäre für mich eine ausserordentliche Härte. Ich fordere Sie deshalb noch einmal dazu auf, den gesamten Betrag bei B. einzufordern." 8. Mit Verfügung betreffend "Rückerstattung Verrechnungssteuer 2014" vom 28. März 2019 fällte das Kantonale Steueramt, Rechtsdienst, den folgenden Entscheid: "A. wird verpflichtet, den Betrag von Fr. 10'435.- an das Kantonale Steueramt zurückzuzahlen." -7-