Ich war schon vor der Trennung der Ehe nur zu einem kleinen Teil erwerbstätig und habe nur wenig zu den Auslagen beigetragen. Dies entsprach auch dem ausdrücklichen Willen meines Gatten. Auch heute bin ich auf die Unterhaltszahlungen meines Gatten angewiesen. Ihre Überlegung bezüglich den 50%igen Anteilen an den Auslagen ist schon deshalb nicht akzeptabel. Ich weise Ihre Forderung deshalb vollumfänglich zurück.