Dass ich mich durch Ihre irrtümlich auf das falsche Konto getätigte Überweisung nicht persönlich bereichert habe, habe ich bereits umfassend dargelegt. Ich habe mit der zurückbezahlten Verrechnungssteuer grundsätzlich nichts zu tun, diese basierte offensichtlich auf einer geschäftlichen Aktivität meines Gatten. Es betrifft also sein Vermögen allein, umso mehr, als dass wir seit Ehebeginn unter dem Güterstand der Gütertrennung leben.