Soweit Sie mit der Berechnung einverstanden sind, bitten wir Sie, den genannten Betrag so bald als möglich zu überweisen und sich zu diesem Zweck mit unserer Sektion Verrechnungssteuer und Wertschriftenbewertung in Verbindung zu setzen (Frau Doris Robert, 062 835 27 09). Falls Sie mit der Berechnung nicht einverstanden sind, so bitten wir Sie, unter Vorlage von entsprechenden Belegen, bis Mitte Januar 2019 zu begründen, weshalb der von uns errechnete Betrag nicht zutreffen soll." 7.4. A. nahm dazu mit Schreiben vom 11. Januar 2019 wie folgt Stellung: