Demnach sind Bezüge im Betrag von insgesamt Fr. 10'435.- Ihnen zuzurechnen, während Bezüge im Betrag von Fr. 21'065.- auf Herrn B. entfallen. Das bedeutet, dass Sie in diesem Umfang zur Rückerstattung verpflichtet sind. Soweit Sie mit der Berechnung einverstanden sind, bitten wir Sie, den genannten Betrag so bald als möglich zu überweisen und sich zu diesem Zweck mit unserer Sektion Verrechnungssteuer und Wertschriftenbewertung in Verbindung zu setzen (Frau Doris Robert, 062 835 27 09).