"Wir beziehen uns auf die bisher geführte Korrespondenz zwischen Ihnen und unserer Sektion Verrechnungssteuer und Wertschriftenbewertung. Im Schreiben vom 15. November 2017 zu Handen des Bezirksgerichts R. machen Sie geltend, der gesamte ausstehende Betrag von total Fr. 31'500.- sei bei Herrn B. einzufordern. Sie begründen Ihren Antrag damit, dass Sie nicht (mehr) bereichert seien, weil der Grossteil des auf das gemeinsame Konto überwiesenen Betrages von Herrn B. bezogen worden sei und nicht von Ihnen. Aufgrund Ihrer Angaben muss konkret von folgenden Bezügen vom gemeinsamen Konto ausgegangen werden: Bezüge von Ihnen: Fr. 2'000.- als Überbrückung für Ihr Geschäft