Die von Ihnen erfolgte Rückerstattung der Verrechnungssteuer bezeichnen Sie als Nichtschuld und Sie bezeichnen mich als ungerechtfertigt bereichert. Wie auch immer Sie dies bezeichnen, die Auszahlung erfolgte aufgrund der Divi- denden-Deklaration meines Gatten. Damit mag er sich ungerechtfertigt bereichert haben. Über das auf beide Namen lautende Konto erfolgte nach der Trennung keine güterrechtliche Auseinandersetzung, Herr B. hat den Restsaldo zu seinen Gunsten bezogen. Ich erachte deshalb die Rückerstattung als persönliche Schuld meines Gatten, für die ich nicht hafte.