"Seit Beginn der Ehe mit B. wurde eine Gütertrennung vereinbart. Damit haben wir als Ehegatten Ausdruck geleistet, dass jeder Ehegatte sein Vermögen selber verwaltet. Dazu gehört selbstverständlich auch die Firma von Herrn B., an der ich selber nie beteiligt war. Auszahlungen der Firma - seien dies Darlehens-, Lohn-, oder Dividendenzahlungen, erfolgten stets zu Gunsten des Vermögens von Herrn B.. Ebenso war Herr B. für die Deklaration seiner Einkommens- und Vermögenswerte selbst verantwortlich.