Gemäss dem in Rechtskraft erwachsenen Einspracheentscheid über die Nachsteuerverfügung betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2013 vom 20. Januar 2017 waren Sie weder im Zeitpunkt des Dividendenbeschlusses noch bei Fälligkeit der Dividende zivilrechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligungsrechte. Somit erfolgt weder eine Besteuerung noch eine Verrechnungssteuer-Rückerstattung: -C. GmbH / Dividende von CHF 90'000.-" Im Weiteren wurde B. die bereits zurückerstattete bzw. von der Finanzverwaltung Q. ausbezahlte Verrechnungssteuer 2014 in der Höhe von CHF 31'500.00 in Rechnung gestellt. -3-